Das liest sich gut und ist sicherlich durchdacht. Nur kocht ja jedes Land sein eigenes Süppchen.
Mal sehen, was in SH so auf die Beine gestellt wird.
Es sind in der Niedersächsischen Fassung so einige Punkte, die so manchem Angler gar nicht schmecken dürften.
z. B. die Desinfektion nach Gebrauch
das nicht Zurücksetzen dürfen, der Fische ...
Schaun wir mal. Eine Durchführungsverordnung wird bestimmt noch kommen. Spätestens dann, wenn die ersten Beschwerden oder Anzeigen laufen.
__________________ Gruß Carsten
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